Magazin für unabhängiges Kino
Filmwecker
Filmnotiz

Neue Notiz

Planes 2 – Immer im Einsatz

Dusty ist ein Flugrennstar auf dem Höhepunkt seiner Karriere. Als er erfährt, dass sein Motor beschädigt ist, geht er zur fliegenden Feuerwehr. Beim Kampf gegen die Flammen lernt Dusty, was nötig ist, um ein wahrer Held zu werden.

Mehr

Ausnahmeflieger Dusty muss eines Tages feststellen, dass sein Getriebe nicht mehr richtig funktioniert und er vorübergehend keine Rennen mehr fliegen kann. Es ist also an der Zeit, mal einen anderen Gang einzulegen. Als dann die Propwash-Landebahn bei einem Brand fast zerstört und ein zusätzlicher Feuerwehrmann gesucht wird, ist es für Dusty Ehrensache, diese Aufgabe zu übernehmen. Doch dafür muss er zunächst durch eine harte Schule bei Rettungshubschrauber Blade Ranger und seinem Rettungsteam: der übermütigen Dipper, einem Löschflugzeug der Extraklasse, dem Hubschrauber Windlifter, der selbst die schwersten Gegenstände problemlos in die Luft heben kann, dem riesigen Transporter Cabbie und den Feuerspringern, einer Horde eifriger Allradfahrzeuge. Aus diesem schrägen Haufen wird im Einsatz eine Elitetruppe, die sich der ehrenvollen Aufgabe verschrieben hat, den großen Piston-Peak-Nationalpark vor gefährlichen Bränden und anderen Gefahren zu schützen. Als dann wirklich ein riesiger Waldbrand den Park bedroht, muss Dusty erneut seinen Heldenmut unter Beweis stellen.

Details

Originaltitel: Planes: Fire & Rescue
USA 2014, 84 min
Genre: Abenteuer, Animation, Komödie
Regie: Roberts Gannaway
Drehbuch: Jeffrey M. Howard
Verleih: Walt Disney Studios Motion Pictures Germany
Darsteller: Stimmen von Martin Halm, Henning Baum, Kathrin Gaube, Tobias Lelle, 
Axel Malzacher, Erich Ludwig u.a.
FSK: oA
Kinostart: 14.08.2014

Website
IMDB

Vorführungen

Filter
Multiplexe anzeigen

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
Die Inhalte dieser Webseite dürfen nicht gehandelt oder weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder andere Nutzung dieser Inhalte ist verboten, soweit die INDIEKINO BERLIN UG (haftungsbeschränkt) nicht ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.