
Neue Notiz
Entlassen auf Bewährung
Einer der vielen vergessenen sowie unterschätzten Filme jener Zeit! ENTLASSEN AUF BEWÄHRUNG wird oft nur als lose Fortsetzung von Richard Groschopps bekannterem Film DIE GLATZKOPFBANDE (1962) kurz gewürdigt.
Womöglich war diese Geringschätzung – und die Einordnung als „nur ein Krimi“ – auch ein wesentlicher Grund dafür, dass dieser Film der Verbotswelle entging, die auf das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED Ende 1965 folgte.
Denn die Geschichte eines jungen Mannes, der auf Bewährung aus dem Gefängnis kommt, spielt in einem Ost-Berlin, in dem von „entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“ wenig zu sehen ist. Im Gegenteil: die Menschen werden von Misstrauen, Neid, Vorurteilen, Egoismus, Materialismus, auch Standesdünkel, bestimmt. Lediglich seine Freundin hält zu dem jungen Mann – aber nicht aus weltanschaulichen Gründen, sondern nur aus Liebe. Und auch dieser jungen Frau steht niemand helfend zur Seite, schon gar nicht am Arbeitsplatz. Justiz und Polizei wirken unnahbar, von der Partei ist gar nichts zu sehen. So ist dieser Film – unter anderem am Weißenseer Antonplatz gedreht und im Juni 1965 uraufgeführt – ein typischer Vertreter der damaligen, um konstruktive Kritik bemühten DEFA-Produktion.
DDR 1965, 90 min
Sprache: Deutsch
Genre: Drama
Regie: Richard Groschopp
Drehbuch: Gert Billing, Richard Groschopp
Kamera: Rolf Sohre
Schnitt: Anneliese Hinze-Sokoloff
Musik: Günter Hauck
Darsteller: Heinz Klevenow, Angelica Domröse, Helga Göring, Krista-Siegrid Lau, Volkmar Kleinert, Erik Veldre, Gudrun Ritter
Vorführungen
ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
Die Inhalte dieser Webseite dürfen nicht gehandelt oder weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder andere Nutzung dieser Inhalte ist verboten, soweit die INDIEKINO BERLIN UG (haftungsbeschränkt) nicht ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.