Magazin für unabhängiges Kino
Filmwecker
Filmnotiz

Neue Notiz

Der Baader Meinhof Komplex

Deutschland in den 70ern. Andreas Baader, Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin gründen die Rote-Armee-Fraktion. Die Brutalität ihrer Terrorkampagnen eskaliert. Der Leiter des Bundeskriminalamtes Horst Herold wird ihr Jäger.

Mehr

Deutschland in den 70ern. Die radikalisierten Kinder der Nazi-Generation, angeführt von Andreas Baader (Moritz Bleibtreu), der ehemaligen Starkolumnistin Ulrike Meinhof (Martina Gedeck) und Gudrun Ensslin (Johanna Wokalek), kämpfen gegen das, was sie als das neue Gesicht des Faschismus begreifen: die US-amerikanische Politik in Vietnam, im Nahen Osten und in der Dritten Welt, die von führenden Köpfen der deutschen Politik, Justiz und Industrie unterstützt wird. Die von Baader, Meinhof und Ensslin gegründete Rote Armee Fraktion hat der Bundesrepublik Deutschland den Krieg erklärt. Es gibt Tote und Verletzte, die Situation eskaliert, und die noch junge Demokratie wird in ihren Grundfesten erschüttert. Der Mann, der die Taten der Terroristen zwar nicht billigt, aber dennoch zu verstehen versucht, ist auch ihr Jäger: der Leiter des Bundeskriminalamts Horst Herold (Bruno Ganz). Obwohl er große Fahndungserfolge verbucht, ist er sich bewusst, dass die Polizei allein die Spirale der Gewalt nicht aufhalten kann.

Details

Deutschland 2008, 150 min
Genre: Drama, Krimi, Historienfilm
Regie: Uli Edel
Drehbuch: Bernd Eichinger, Uli Edel
Kamera: Rainer Klausmann
Schnitt: Alexander Berner
Musik: Peter Hinderthür, Florian Tessloff
Verleih: Constantin Film Verleih
Darsteller: Moritz Bleibtreu, Martina Gedeck, Johanna Wokalek, Alexandra Maria Peter Hinderthür Florian TessloffLara, Bruno Ganz
FSK: 12
Kinostart: 04.04.2024

Website
IMDB

Vorführungen

Filter
Multiplexe anzeigen

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
Die Inhalte dieser Webseite dürfen nicht gehandelt oder weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder andere Nutzung dieser Inhalte ist verboten, soweit die INDIEKINO BERLIN UG (haftungsbeschränkt) nicht ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.