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Lockerung der Corona-Maßnahmen und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Kinos

Offener Brief des Hauptverbandes für Cinephilie

Der Hauptverband Cinephilie informiert:

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Freundinnen und Freunde der Cinephilie!

letzte Woche haben erste Bundesländer eine Lockerung der Corona-Maßnahmen bekanntgegeben und damit auch die Wiedereröffnung von Kinos in Aussicht gestellt, weitere werden folgen. Völlig unklar bleibt aber, wie die Kinos unter den gegebenen Voraussetzungen ihren Betrieb wieder aufnehmen und v. a. rentabel gestalten sollen.

Keine Frage, die Abstands- und Hygieneregeln sind äußerst sinnvoll, nur so können in der momentanen Situationen Ansteckungen vermieden werden. Für Kinobetreibende bedeuten sie aber erhöhten Aufwand verbunden mit Mehrkosten - bei gleichzeitigen geringeren Einnahmen. Wie komplex die Situation ist, haben wir in einem offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters, den Vorsitzenden der Kulturministerkonferenz Bernd Sibler und den Präsidenten des Deutschen Städtetages Burkhard Jung formuliert. Wir fordern Bund, Länder und Kommunen auf, die Lage der Kinos zu verstehen und sie in der schwierigen Zeit eines "Sonderbetriebes" nicht im Regen stehen zu lassen.

Wir freuen uns, wenn Ihr und Sie dieses Positionspapier weiterverbreitet und natürlich insbesondere über eine Berichterstattung in der Presse. Vielen Dank für Ihre und Eure Unterstützung!

Ihnen und Euch allen weiterhin viel Mut, Kraft und Zuversicht für diese schwierigen Zeiten!

Mit cinephilen Grüßen,
der HvC-Vorstand
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Offener Brief zur Lockerung der Corona-Maßnahmen und entstehenden Konsequenzen für die Kinos

Dieser offene Brief wurde von der Arbeitsgruppe Kino im Hauptverband Cinephilie formuliert, wir sind ein Zusammenschluss von Kinobetreibenden und Programmmacher*innen aus allen Bereichen (inhabergeführt/vereinsgeführt/kommunal) sowie von Menschen aus dem Bereich Filmkritik und Verleih, die sich stark für die Belange der Kinos einsetzen.

Hier das Positionspapier im Wortlaut:


Betrifft: Lockerung der Corona-Maßnahmen - existenzielle Notlagen für die Kinos bleiben bestehen

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Monika Grütters,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Bernd Sibler,
sehr geehrter Herr Präsdient Burkhard Jung,

die Kinos dürfen in einigen Bundesländern wieder öffnen, in weiteren wird die Lockerung der Corona-Bestimmungen für die nächsten Tage erwartet. Es ist erfreulich, dass nach Arbeit, Konsum und Schule auch an die Kultur gedacht wird. Doch die Situation gestaltet sich für Kinobetreibende als sehr chaotisch und viele Aspekte scheinen bei der kurzfristig angekündigten Kinoöffnung nicht bedacht worden zu sein.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Abstands- und Hygieneregeln, dies führt zu einer erheblichen Verunsicherung der Kinobetreibenden und letztlich auch der Kinobesucher*innen. Der Bund sollte hier eine Leitlinie festlegen, an der sich die Länder orientieren müssen, bei der aber auch die unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten der Kinos Berücksichtigung finden. Eine Absprache mit den Kinoverbänden ist ebenfalls dringend nötig, der Hygieneplan des HDF etwa ist zu vage und bietet zu wenig Best-Practice-Beispiele. Länder und Kommunen müssen zudem eine Beratung zu diesem Thema für die Kinos anbieten.

Viel einschneidender sind aber die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kinoöffnungen im Zusammenhang mit den Abstands- und Hygienevorschriften. Für den Sonderbetrieb ergeben sich für Kinobetreibende viele diffizile Punkte, die in ihrer Komplexität einen rentablen Kinobetrieb nahezu unmöglich machen:

Die geforderten Abstandsregeln sind selbstverständlich sinnvoll, können aber in vielen Kinos nur durch bauliche Maßnahmen und eine Aufstockung des Personals (z. B. Ordnerdienste) umgesetzt werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten.

Gleichzeitig entfällt in vielen Kinos durch die Umsetzung der Abstandsregeln ein großer Teil der Sitzplätze, je nach baulichen Gegebenheiten zwischen 70% und 85%. Bis auf wenige Ausnahmen ist so ein rentabler Spielbetrieb unmöglich.

In vielen Kinos werden nach der Wiedereröffnung die als Solidaritätsgeste gekauften Gutscheine eingelöst. Dies mindert zusätzlich den dringenden Anschub der Einnahmen. Durch die Wiederinbetriebnahme entfällt zudem der Solidaritätseffekt, der vielen Kinos durch Spenden oder Gutscheinkäufe in der Zeit der Schließung zu Einnahmen verholfen hat.

Einige Kinos konnten in den vergangenen Wochen mit ihren Vermieter*innen Regelungen treffen, um Mieten zu kürzen, zu stunden oder zu erlassen. Es ist fraglich, ob die Vermieter*innen auch bei wieder angelaufenem Betrieb unter Sondermaßnahmen einsichtig bleiben werden. Zum Thema Miete fehlt insgesamt ein deutliches Wort der Politik, Kinobetreibende sind hier auf den guten Willen der Vermieter*innen angewiesen und fühlen sich damit allein gelassen.

Kinobetreibende, die sich aus baulichen, aber auch gesundheitlichen Gründen (z. B. Teil der CoVid-Risikogruppe) nicht guten Gewissens zu einer Wiedereröffnung entschließen können, sollte die Möglichkeit offenstehen, ihr Kino weiterhin geschlossen zu halten. Hilfsmaßnahmen müssen für solche Kinos fortgesetzt werden. Niemand möchte eine CoVid-Infektion in seinem Kino verantworten müssen. Es muss verhindert werden, dass aus wirtschaftlichem Druck Fahrlässigkeit entsteht und Kinobetreibende ihr Publikum oder sich selbst gefährden.

Die in den Auflagen für die Wiedereröffnung in den Bundesländern Hessen und Mecklenburg-Vorpommern aufgeführte Verpflichtung, als Kinobetreibende die Personaldaten der Kinogäste aufzunehmen, sehen wir kritisch. Für uns bleibt es fraglich, ob eine solche Datenerfassung mit einem vom Grundgesetz gedeckten Verständnis von Persönlichkeitsrechten vereinbar ist.

Aus diesen Gründen wird der Sonderbetrieb insbesondere, aber nicht nur für kleine Kinos zur existenziellen Bedrohung, viele Fragen bleiben offen. Wenn sie diesen Betrieb "auf Halbmast" ohne Förderung durchstehen müssen, werden etliche Kinos früher oder später an einer Schließung nicht vorbeikommen. Das ist nicht nur für einzelne Kinobetreibende eine Katastrophe, sondern wird sich auch auf die Stadtlandschaft auswirken. Geschlossene Kinos, die in solch unsicheren Zeiten keine neuen Betreiber*innen finden, werden durch den Druck des Immobilienmarktes für andere Mietzwecke umgebaut werden, Kinostandorte gehen damit vielfach für immer verloren.

Kinos sind als Kulturorte ein wichtiger Faktor für eine lebendige, lebenswerte Stadt und für den Kulturbetrieb in Deutschland. Die deutsche Filmbranche erzielt den Großteil ihrer Umsätze weiterhin im Kino. Es steht also mehr auf dem Spiel als der Erhalt von Filmabspielstätten. Es bleibt fraglich, ob der besondere Wert von Kinos den Verantwortlichen klar ist, wenn diese in offiziellen Verlautbarungen irgendwo zwischen Saunas und Bordellbetrieben aufgelistet werden.

Das BKM hat auf die Krisensituation reagiert und dankenswerterweise einen "Sonder-Kinoprogrammpreis" ausgeschüttet. Es ist nachvollziehbar, dass für die Ausschüttung dieses Geldes Maßstäbe angelegt werden müssen. Wie in diesem Fall die Juryentscheidungen für den Kinoprogrammpreis der letzten drei Jahre als Bedingung auszuwählen, benachteiligt allerdings engagierte Kinos, die aus welchen Gründen auch immer bei den Programmpreisen zuletzt leer ausgingen - so entsteht eine doppelte Benachteiligung. Hier muss eine Möglichkeit geschaffen werden, nachträglich Geld aus diesem Topf zu beantragen.

Viel wichtiger wäre aber eine unkomplizierte finanzielle Hilfe, mit der die Strukturen langfristig erhalten werden können. Kinopreise lassen sich der Öffentlichkeit gut verkaufen, sie sind aber in einer Krisensituation nicht das geeignete Mittel. Auch Darlehen sind keine nachhaltige Hilfe, da sie ein Kino auf Dauer finanziell handlungsunfähig machen können. Wir fordern daher eine langfristig wirkende institutionelle Hilfe, um den ulturort Kino flächendeckend zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Arbeitsgruppe Kino im Hauptverband Cinephilie e. V.