Magazin für unabhängiges Kino
Filmwecker
Filmnotiz

Neue Notiz

Deportation Class

Sie kommen in der Nacht, reißen Familien aus dem Schlaf und setzen sie in ein Flugzeug. Allein 2016 wurden von den sogenannten Zuführkommandos circa 25.000 Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben.

Mehr

Der Film zeichnet erstmals ein umfassendes Bild von Abschiebungen in Deutschland: Von der detaillierten Planung einer Sammelabschiebung über den nächtlichen Großeinsatz in den Unterkünften der Asylbewerber bis zu ihrer Ankunft im Heimatland und der Frage, was sie dort erwartet. Nach Monaten der Vorbereitung hatten die Regisseure Carsten Rau und Hauke Wendler, die zu diesem Thema bereits den mehrfach ausgezeichneten Dokumentarfilm "Wadim" (2011) realisierten, die Möglichkeit, in Mecklenburg-Vorpommern eine Sammelabschiebung zu filmen. Dabei wurden 200 Asylbewerber nach Albanien ausgeflogen: Hochaktuelle, bewegende, teils schockierende Bilder, die in Deutschland so noch nicht zu sehen waren. Zum Teil mit drei Kamerateams parallel gedreht, zeichnet DEPORTATION CLASS nicht nur ein präzises, sehr nüchternes Bild dieser staatlichen Zwangsmaßnahmen. Der Film gibt auch denjenigen ein Gesicht, eine Stimme und damit ihre Würde zurück, die in den Nachrichten nicht zu Wort kommen: Menschen wie Gezim, der in Deutschland auf eine bessere Zukunft für seine Kinder hoffte. Oder die Familie von Elidor und Angjela, die vor der Blutrache fliehen musste und nach der Abschiebung in Albanien ins Bodenlose stürzt.

Details

Deutschland 2016, 85 min
Genre: Dokumentarfilm
Regie: Carsten Rau, Hauke Wendler
Drehbuch: Carsten Rau, Hauke Wendler
Kamera: Boris Mahlau
Schnitt: Sigrid Sveistrup
Musik: Sabine Worthmann
Verleih: Pier 53
FSK: 12
Kinostart: 01.06.2017

Website
IMDB

Vorführungen

Keine Programmdaten vorhanden.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
Die Inhalte dieser Webseite dürfen nicht gehandelt oder weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder andere Nutzung dieser Inhalte ist verboten, soweit die INDIEKINO BERLIN UG (haftungsbeschränkt) nicht ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.