Magazin für unabhängiges Kino
Filmwecker
Filmnotiz

Neue Notiz

The Texas Chainsaw Massacre (1974)

Restauriert und der Zensur entrissen

Dunkelheit. Scharren. Aufblitzende Bilder zeigen verweste Körperteile. August 1973. Das Radio berichtet von Grabschändungen in Texas. Die Toten werden zu bizarren Figuren arrangiert. In einem alten Bus fahren fünfjunge Leute aufs Land.

Mehr

Dunkelheit. Scharren. Aufblitzende Bilder zeigen verweste Körperteile. August 1973. Das Radio berichtet von Grabschändungen in Texas. Die Toten werden zu bizarren Figuren arrangiert. In einem alten Bus fahren fünfjunge Leute aufs Land, Sally und ihr Bruder Franklin, der im Rollstuhl sitzt, Sallys Freund Jerry und das Pärchen Kirk und Pam. Nachdem sie überprüft haben, ob das Grab ihres Großvaters unversehrt ist, suchen sie dessen altes Haus. Unterwegs nehmen sie einen seltsamen Anhalter mit, der ihnen von Entlassungen beim nahegelegenen Schlachthof erzählt, schließlich sich selbst und Franklin verletzt und aus dem Bus geworfen wird. An einer Tankstelle gibt es kein Benzin mehr und der Tankwart rät ihnen davon ab, zum Haus weiter zu fahren – die Leute in der Umgebung seien nicht freundlich zu Fremden. Kirk und Pam versuchen dennoch, im Nachbarhaus der verfallenen Villa nach Benzin zu fragen. Auf Kirks Klopfen antwortet niemand. Er geht langsam den Flur hinunter. Eine Tür wird aufgerissen. Ein riesiger Mann mit einer scheußlichen Maske und einer Schlachterschürze erschlägt Kirk mit einem Schlachterhammer. Kirks Beine zucken. Leatherface zieht die Leiche hinter die Tür. Die Tür schlägt zu. Das Massaker beginnt.
+++
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eigentlich eindeutig: “Eine Zensur findet nicht statt”. Das heißt natürlich nicht, dass keine Zensur stattfindet. Über 30 Jahre lang war THE TEXAS CHAINSAW MASSACRE, einer der wichtigsten Klassiker des Horrorfilms, in Deutschland verboten. Ob das New Yorker Museum of Modern Art den Film schon in den 80er Jahren ankaufte, ob Kritiker flammende Verteidigungen des Films schrieben, nichts konnte die strenge deutsche Zensur erweichen. Denn Tobe Hoopers Klassiker war nicht nur indiziert, sondern nach §131 StGB beschlagnahmt, wegen „Gewaltverherrlichung“. Der Paragraf, der einst zum Schutz vor nazistischer Propaganda ins StGB aufgenommen wurde, ist seit der massenhaften Verbreitung von VHS-Video - dem ersten demokratischen Medium, bei dem Zuschauer selbst bestimmen konnten, was sie sehen wollten - zur Hauptwaffe der Moralwächter im Kampf gegen sogenannte „Gewaltvideos“ geworden. Der letzte beschlagnahmte Film in diesem Jahr war MANIAC, das Remake eines ebenfalls beschlagnahmten Klassikers aus den frühen 80er Jahren. Der Wortlaut des Paragrafen wurde je nach Bedarf des Zensors angepasst. Zunächst erlaubte er, Schriften zu verbieten, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten“ darstellten. Der Paragraf, zuerst 1973 vor allem zum Schutz gegen neonazistische Propaganda eingeführt, wurde 1985 zum ersten Mal verschärft. Seitdem sind auch Filme verboten, die Gewalt in einer Art zeigen, „die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“. Das bezog sich auf Horrorfilme und war so dehnbar, dass sich beinahe jede Gewaltdarstellung damit verbieten ließ. Schließlich verletzt Grausamkeit an Menschen immer die Menschenwürde. Der Artikel erklärt also eigentlich, dass jede fiktionale Darstellung von Grausamkeit in Deutschland verboten ist, es sei denn, der Zensor findet sie geschmackvoll genug oder hat gerade Urlaub.
Ganz reichte es immer noch nicht, denn nicht alle Filmverleiher ließen sich diese Bevormundung bieten. Eine Beschlagnahmung kann nur durch eine aufwendige, kosten- und zeitintensive Zivilklage wieder aufgehoben werden, wobei jederzeit das Risiko einer erneuten Beschlagnahme durch ein anderes Gericht besteht, wie der Prokino-Filmverleih erfahren musste, der seit 1984 versuchte, Sam Raimis THE EVIL DEAD (dt. Tanz der Teufel) aus den Fängen der Justiz zu befreien. 1992 bekam der Verleih vorläufig recht, und auch noch bei ein paar späteren Prozessen, aber beschlagnahmt ist Raimis Film trotz Spezialeffekten, die offensichtlich auf Knetgummi-Animationen beruhen, immer noch. Weil die Prokino-Anwälte argumentierten, in EVIL DEAD gäbe es keine Grausamkeit gegen Menschen, schließlich würden nur Dämonen getötet, wurde der Paragraph noch einmal erweitert. Seit 2002 ist auch die Darstellung von Gewalt gegenüber „menschenähnlichen Wesen“ verboten. Eigentlich sind die Anwendungen des Paragraphen aber längst schon keine Farce mehr, sondern ein Skandal. Die Zeit wäre eigentlich reif für eine umfassende Studie der politischen und ästhetisch-philosophischen Implikationen der Zensurpraxis, aber bisher ist mir keine bekannt.
Immerhin gibt es immer noch Firmen, die sich gegen die Zensur wehren. Für Rettung des TEXAS CHAINSAW MASSACRE ist der kleine Vertrieb Turbine Medien verantwortlich, der seit 2008 gegen die Beschlagnahme gekämpft hat, und endlich Erfolg hatte. Der im letzten Jahr gegründete genossenschaftliche Filmverleih Drop-Out Cinema hat bringt nun die restaurierte digitale 4k-Fassung in die Kinos, und zwar eben nicht in die großen Multiplexe, die mit Horror-Franchises wie der reaktionären SAW-Reihe ihr Geld verdienen, sondern in kleinere Independent-Kinos, kommunale Programmkinos und Filmclubs, die Partner und zum Teil Genossen von Drop-Out sind.
+++
THE TEXAS CHAINSAW MASSCRE gilt als einer der ersten sogenannten „Splatter“-Filme – ein dummer Begriff, der Filme mit blutigen Spezialeffekten aus der Genretradition ausgrenzen soll. Im TEXAS CHAINSAW MASSACRE sind tatsächlich nicht mehr Splatterszenen zu sehen als in irgendeinem ARRY POTTER-Film oder in den HERR DER RINGE-Verfilmungen von Peter Jackson. Einmal schneidet sich Leatherface mit der Kettensäge ins Bein, und ein Effekt zeigt die Wunde, das war´s. Aber Tobe Hooper erweckt durch seine Schnitttechnik, durch originelle Kameraeinstellungen, eine grandios-bizarre Ausstattung, ein immer wieder rasant beschleunigtes und dann wieder psychedelisch verlangsamtes Erzähltempo, den Eindruck, als würde man mehr brachiale Gewalt sehen, als es wirklich der Fall ist. In der restaurierten Fassung ist besonders die Tonmischung beeindruckend. Tobe Hooper und Wayne Bell mischten diegetische und nicht-diegetische Klänge, um ein Gefühl entsetzlicher Bedrohung zu schaffen. Die Basis sind pochende, stampfende, analoge Synthesizer, ähnlich dem, was die Industrial-Pioniere Throbbing Gristle später produzieren sollten: kaum noch tonal gebundener Krach mit einem brutalen Rhythmus. In einer Szene, in der Pam und Kirk sich dem Haus der mörderischen Sawyer-Familie nähern, geht das Wummern eines Stromgenerators in den Mix ein, das Kreischen der Kettensäge, Knochen knirschen, man meint Schreie zu hören, Blechdosen klappern. Purer, immer lauter werdender Terror, der in alptraumhaften Szenen gipfeln wird. Einer der besten Horrorfilme aller Zeiten ist endlich wieder da zu sehen, wo das Genre erfunden wurde, und wo es auch hingehört.

Tom Dorow

Details

Originaltitel: The Texas Chainsaw Massacre
USA 1974, 81 min
Sprache: Englisch
Genre: Splatter
Regie: Tobe Hooper
Drehbuch: Tobe Hooper
Verleih: JUGENDFILM
Darsteller: Marilyn Burns, Paul A. Partain, Edwin Neal
FSK: 18

IMDB

Vorführungen

Keine Programmdaten vorhanden.

ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR.
Die Inhalte dieser Webseite dürfen nicht gehandelt oder weitergegeben werden. Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder andere Nutzung dieser Inhalte ist verboten, soweit die INDIEKINO BERLIN UG (haftungsbeschränkt) nicht ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.